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- Veröffentlicht am Dienstag, 26. April 2016 13:24
Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerungen
Eine Zwangsversteigerung kann eine interessante Möglichkeit sein eine Immobilie zur erwerben, dabei ist einiges zu beachten.
In der Regel wird von den Bietern eine Sicherheitsleistung verlangt, 10 % vom Verkehrswert der Immobilie. Diese kann seit 2007 nicht mehr mit Bargeld erfolgen.
Akzeptiert wird nur noch ein bankbestätigter Scheck, oder die vorhergehende Einzahlung auf das Konto des betreibenden Amtsgerichtes.
Nur wenn die Sicherheit geleistet wird, ist das Gebot im Zwangsversteigerungsverfahren wirksam, unterbleibt die Leistung, wird das Gebot zurückgewiesen und erlischt.